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98_1975 AT

98. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend Zuweisung der Aufgaben einzelner Senate der Studienbeihilfenbehörde an andere Senate

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 98. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend Zuweisung der Aufgaben einzelner Senate der Studienbeihilfenbehörde an andere Senate

Auf Grund des § 10 Abs. 3 und des § 34

Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes, BGBl.

Nr. 421/1969, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 330/1971, 286/1972, 335/1973 und

182/1974 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Finanzen verordnet

Die Verordnung, BGBl. Nr. 64/1974, betreffend

Zuweisung der Aufgaben einzelner Senate der

Studienbeihilfenbehörde an andere Senate wird

wie folgt geändert

1. § 3 hat zu lauten

„§ 3. Die Aufgaben der Senate der Studienbeihilfenbehörde

an den medizinisch-technischen

Schulen für

a) den medizinisch-technischen Laboratoriumsdienst

und

b) den orthoptischen Dienst

an den Allgemeinen öffentlichen Landeskrankenanstalten

Salzburg werden dem Senat der

Studienbeihilfenbehörde an der Schule für den

radiologisch-technischen Dienst an den Allgemeinen

öffentlichen Landeskrankenanstalten

Salzburg zugewiesen."

2. § 6 hat zu lauten

„§ 6. Die Aufgaben der Senate der Studienbeihilfenbehörde

an den medizinisch-technischen

Schulen für

a) den radiologisch-technischen Dienst und

b) den Diätdienst

am Landeskrankenhaus Klagenfurt werden dem

Senat der Studienbeihilfenbehörde an der Schule

für den medizinisch-technischen Laboratoriumsdienst

am Landeskrankenhaus Klagenfurt zugewiesen."

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