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98_1966 AT

98. Kundmachung: Neufestsetzung der Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen für den Personen- und Reisegepäckverkehr

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 98. Kundmachung: Neufestsetzung der Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen für den Personen- und Reisegepäckverkehr

Auf Grund des zustimmenden Beschlusses des

Hauptausschusses des Nationalrates (Gesetz vom

13. April 1920, StGBl. Nr. 180) werden mit

Wirksamkeit vom 1. August 1966 die Tarifgrundlagen

der Österreichischen Bundesbahnen

für den Personen- und Reisegepäckverkehr neu

festgesetzt wie folgt

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