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98_1963 AT

98. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht durch die Niederlande.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 98. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht durch die Niederlande.

Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung

ist das Übereinkommen über das auf Unterhaltsverpflichtungen

gegenüber Kindern anzuwendende

Recht, BGBl. Nr. 293/1961, von den

Niederlanden ratifiziert worden.

Das Übereinkommen ist für die Niederlande

am 14. Dezember 1962 in Kraft getreten.

Die Regierung der Niederlande hat erklärt, der

in dem Übereinkommen verwendete Ausdruck

„Mutterland" bedeute, soweit es die Niederlande

betrifft, „europäisches Gebiet".

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