98_1963
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98. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht durch die Niederlande.
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 98. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht durch die Niederlande.
1963_98_0 98. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht durch die Niederlande.
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Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung
ist das Übereinkommen über das auf Unterhaltsverpflichtungen
gegenüber Kindern anzuwendende
Recht, BGBl. Nr. 293/1961, von den
Niederlanden ratifiziert worden.
Das Übereinkommen ist für die Niederlande
am 14. Dezember 1962 in Kraft getreten.
Die Regierung der Niederlande hat erklärt, der
in dem Übereinkommen verwendete Ausdruck
„Mutterland" bedeute, soweit es die Niederlande
betrifft, „europäisches Gebiet".