Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
98_1957 AT

98. Kundmachung: Beitritt weiterer Staaten zum Weltnachrichtenvertrag.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 98. Kundmachung: Beitritt weiterer Staaten zum Weltnachrichtenvertrag.

Bis zum 1. Jänner 1957 haben gemäß Mitteilungen

des Generalsekretärs des Weltnachrichtenvereins

folgende weitere Staaten den am

22. Dezember 1952 in Buenos Aires unterzeichneten

Weltnachrichtenvertrag, nebst seinen Anlagen

1 bis 6, BGBl. Nr. 132/1956, ratifiziert

beziehungsweise sind ihm beigetreten

Afghanistan, Bulgarien, Iran, Kambodscha,

Marokko, Peru, Polen, Portugal (einschließlich

der gesamten portugiesischen Überseegebiete),

Saudi-Arabien, Thailand, Tunesien, Ungarn,

Uruguay und Venezuela.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →