Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
98_1951 AT

98. Bundesgesetz: Preistreibereigesetznovelle.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 98. Bundesgesetz: Preistreibereigesetznovelle.

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I.

Das Bundesgesetz vom 31. März 1950, BGBl.

Nr. 92, über die Bestrafung der Preistreiberei

(Preistreibereigesetz), wird ergänzt und abgeändert

wie folgt

1. Nach § 9 wird folgende Bestimmung eingeschaltet

„§ 9 a. Betriebe, in denen nach diesem Bundesgesetz

gerichtlich oder verwaltungsbehördlich

strafbare Handlungen unter Umständen begangen

worden sind, die öffentliches Ärgernis zu erregen

geeignet sind, können, sofern der Betriebsinhaber

bereits einmal eine gerichtliche Verurteilung

wegen einer nach dem Bedarfsdeckungsstrafgesetz

in seiner jeweiligen Fassung oder nach diesem

Bundesgesetz strafbaren Handlung erlitten hat,

für die Dauer von sechs Monaten, jedoch nicht

über die rechtskräftige Beendigung des Strafverfahrens

hinaus von den Sicherheitsbehörden

gesperrt werden. Die näheren Bestimmungen

werden durch Verordnung erlassen."

2. Der § 11 hat zu lauten wie folgt

„Das Gericht kann auch die Veröffentlichung

des Urteils auf Kosten des Verurteilten aussprechen.

Diese Bestimmung gilt sinngemäß auch

für das Verwaltungsstrafverfahren, sofern entweder

der Täter bereits einmal wegen einer nach

diesem Bundesgesetz mit Strafe bedrohten Handlung

bestraft worden ist oder das unzulässige

Entgelt einen Betrag von 1500 S übersteigt."

3. Im § 15 ist die Zeitangabe „30. Juni 1951"

durch „30. Juni 1952" zu ersetzen.

Artikel II.

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind

das Bundesministerium für Justiz, das Bundesministerium

für Inneres und das Bundesministerium

für Handel und Wiederaufbau je nach

ihrem Wirkungskreis betraut.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →