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97_1991 AT

97. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung der Beschußzeichen für Handfeuerwaffen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 97. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung der Beschußzeichen für Handfeuerwaffen

Nach Mitteilung der belgischen Regierung hat

die Bundesrepublik Deutschland das Übereinkommen

über die gegenseitige Anerkennung von

Beschußzeichen für Handfeuerwaffen (BGBl.

Nr. 269/1971, letzte Kundmachung des Geltungbereiches

BGBl. Nr. 160/1986) für die ehemalige

Deutsche Demokratische Republik am 23. November

1990 gekündigt und die Anwendung des

Übereinkommens auf das Gebiet der ehemaligen

Deutschen Demokratischen Republik erstreckt.

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