97_1991
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97. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung der Beschußzeichen für Handfeuerwaffen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 97. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung der Beschußzeichen für Handfeuerwaffen
1991_97_0 97. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung der Beschußzeichen für Handfeuerwaffen
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Nach Mitteilung der belgischen Regierung hat
die Bundesrepublik Deutschland das Übereinkommen
über die gegenseitige Anerkennung von
Beschußzeichen für Handfeuerwaffen (BGBl.
Nr. 269/1971, letzte Kundmachung des Geltungbereiches
BGBl. Nr. 160/1986) für die ehemalige
Deutsche Demokratische Republik am 23. November
1990 gekündigt und die Anwendung des
Übereinkommens auf das Gebiet der ehemaligen
Deutschen Demokratischen Republik erstreckt.