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97_1975 AT

97. Verordnung: Änderung der Veterinärbehördlichen Einfuhr- und Durchfuhrverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 97. Verordnung: Änderung der Veterinärbehördlichen Einfuhr- und Durchfuhrverordnung

Auf Grand des § 4 b des Gesetzes vom

6. August 1909, RGBl. Nr. 177, betreffend die

Abwehr und Tilgung von Tierseuchen, in der

Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 128/1954

wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Finanzen verordnet

Artikel I

Die Veterinärbehördliche Einfuhr- und Durchfuhrverordnung,

BGBl. Nr. 200/1955, in der

Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 275/1963

und Nr. 96/1968 wird wie folgt geändert

1. Die Anlage II hat zu lauten

„Anlage II

Gebühren für die veterinärbehördliche

Grenzkontrolle

Für die Durchführung der tierärztlichen

Grenzkontrolle sind folgende Gebühren zu entrichten

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit Beginn des auf

ihre Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

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