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976_1994 AT

976. Bundesgesetz: Budgetüberschreitungsgesetz 1994

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 976. Bundesgesetz: Budgetüberschreitungsgesetz 1994 — BÜG 1994

Der Nationalrat hat beschlossen.

§ 1. Für verschiedene unabweisliche Maßnahmen werden Überschreitungen folgender Ausgabenansätze der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1994, BGBl. Nr. 1, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 665/1994 und 975/1994, genehmigt

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, unbeschadet der Befugnis der obersten Organe zur Bestreitung der einzelnen Ausgaben innerhalb ihres Teilvoranschlages, der Bundesminister für Finanzen betraut.

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