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971_1993 AT

971. Bundesverfassungsgesetz: Änderung des Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das 2. Verstaatlichungsgesetz geändert wird und organisationsrechtliche Bestimmungen für die vom 2. Verstaatlichungsgesetz betroffenen Unternehmungen erlassen werden

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 971. Bundesverfassungsgesetz: Änderung des Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das 2. Verstaatlichungsgesetz geändert wird und organisationsrechtliche Bestimmungen für die vom 2. Verstaatlichungsgesetz betroffenen Unternehmungen erlassen werden

Der Nationalrat hat beschlossen

Das Bundesverfassungsgesetz, mit dem das 2. Verstaatlichungsgesetz geändert "wird und organisationsrechtliche Bestimmungen für die vom 2. Verstaatlichungsgesetz betroffenen Unternehmungen erlassen werden, BGBl. Nr. 321/1987, wird wie folgt geändert

1. Artikel II Abs. 4 wird aufgehoben.

2. Dem Artikel IV wird folgender Abs. 3 angefügt

„(3) Artikel II Abs. 4 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1993 außer Kraft."

3. Im Artikel V wird nach der Wortfolge „des Artikels II Abs. 4 und 5" die Wortfolge „sowie des Artikels IV Abs. 3" und nach der Wortfolge „des Artikels IV" die Wortfolge „Abs. 1 und 2" eingefügt.

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