971_1993
AT
971. Bundesverfassungsgesetz: Änderung des Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das 2. Verstaatlichungsgesetz geändert wird und organisationsrechtliche Bestimmungen für die vom 2. Verstaatlichungsgesetz betroffenen Unternehmungen erlassen werden
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 971. Bundesverfassungsgesetz: Änderung des Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das 2. Verstaatlichungsgesetz geändert wird und organisationsrechtliche Bestimmungen für die vom 2. Verstaatlichungsgesetz betroffenen Unternehmungen erlassen werden
1993_971_0 971. Bundesverfassungsgesetz: Änderung des Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das 2. Verstaatlichungsgesetz geändert wird und organisationsrechtliche Bestimmungen für die vom 2. Verstaatlichungsgesetz betroffenen Unternehmungen erlassen werden
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Der Nationalrat hat beschlossen
Das Bundesverfassungsgesetz, mit dem das 2. Verstaatlichungsgesetz geändert "wird und organisationsrechtliche Bestimmungen für die vom 2. Verstaatlichungsgesetz betroffenen Unternehmungen erlassen werden, BGBl. Nr. 321/1987, wird wie folgt geändert
1. Artikel II Abs. 4 wird aufgehoben.
2. Dem Artikel IV wird folgender Abs. 3 angefügt
„(3) Artikel II Abs. 4 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1993 außer Kraft."
3. Im Artikel V wird nach der Wortfolge „des Artikels II Abs. 4 und 5" die Wortfolge „sowie des Artikels IV Abs. 3" und nach der Wortfolge „des Artikels IV" die Wortfolge „Abs. 1 und 2" eingefügt.