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96_1994 AT

96. Verordnung: Änderung der Postordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 96. Verordnung: Änderung der Postordnung

Auf Grund des Postgesetzes, BGBl. Nr. 58/ 1957, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 906/1993, wird verordnet

Artikel I

Die Postordnung, BGBl. Nr. 110/1957, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 169/ 1993, wird wie folgt geändert

1. Nach § 176 wird folgender § 176 a eingefügt

„§ 176 a. Für eine natürliche Person bestimmte Pakete ohne Wertangabe und ohne Nachnahme dürfen unter den sonst für die 'Ersatzzustellung geltenden Voraussetzungen auch an einen Wohnungs- oder Hausnachbarn zugestellt werden, wenn an der Abgabestelle keine empfangsberechtigte Person anwesend ist. Der Empfänger ist hievon schriftlich zu verständigen."

2. Der bisherige § 176 a erhält die Bezeichnung § 176 b.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. März 1994 in Kraft.

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