96_1971
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96. Verordnung: Neubestimmung der Bergbauernbetriebe im Lande Niederösterreich
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 96. Verordnung: Neubestimmung der Bergbauernbetriebe im Lande Niederösterreich
1971_96_0 96. Verordnung: Neubestimmung der Bergbauernbetriebe im Lande Niederösterreich
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Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Landwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 155/1960, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 412/1970 wird mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates
verordnet
§ 1. Im Lande Niederösterreich sind Bergbauernbetriebe die in der Anlage bezeichneten Betriebe.
§ 2. Die Verordnung BGBl. Nr. 123/1964, mit der die Bergbauernbetriebe im Lande Niederösterreich
bestimmt werden, wird aufgehoben.