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96_1968 AT

96. Verordnung: Abänderung der Veterinärbehördlichen Einfuhr- und Durchfuhrverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 96. Verordnung: Abänderung der Veterinärbehördlichen Einfuhr- und Durchfuhrverordnung

Auf Grund des § 4 b des Gesetzes vom 6. August

1909, RGBl. Nr. 177, betreffend die Abwehr

und Tilgung von Tierseuchen, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 128/1954,

wird im Einvernehmen mit dem Bundesministerium

für Finanzen verordnet

Die Veterinärbehördliche Einfuhr- und Durchfuhrverordnung,

BGBl. Nr. 200/1955, in der

Fassung der Verordnung, BGBl. Nr. 275/1963,

wird abgeändert wie folgt

Die Anlage II hat zu lauten

„ANLAGE II

GEBÜHREN FÜR DIE VETERINÄRBEHÖRDLICHE

GRENZKONTROLLE

Für die Durchführung der tierärztlichen

Grenzkontrolle sind folgende Gebühren zu entrichten

Diese Verordnung tritt am 1. April 1968 in

Kraft.

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