96_1967
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96. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens zur Einrichtung einer Sicherheitskontrolle auf dem Gebiet der Kernenergie durch Italien
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 96. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens zur Einrichtung einer Sicherheitskontrolle auf dem Gebiet der Kernenergie durch Italien
1967_96_0 96. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens zur Einrichtung einer Sicherheitskontrolle auf dem Gebiet der Kernenergie durch Italien
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Nach Mitteilung des Generalsekretariates der
Organisation für Europäische Wirtschaftliche
Zusammenarbeit hat seit der Kundmachung
BGBl. Nr. 203/1961 Italien am 3. April 1963
seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen
zur Einrichtung einer Sicherheitskontrolle auf
dem Gebiet der Kernenergie, BGBl. Nr. 20/1960,
beim Generalsekretär der Organisation für Wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung in
Paris hinterlegt.