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96_1967 AT

96. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens zur Einrichtung einer Sicherheitskontrolle auf dem Gebiet der Kernenergie durch Italien

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 96. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens zur Einrichtung einer Sicherheitskontrolle auf dem Gebiet der Kernenergie durch Italien

Nach Mitteilung des Generalsekretariates der

Organisation für Europäische Wirtschaftliche

Zusammenarbeit hat seit der Kundmachung

BGBl. Nr. 203/1961 Italien am 3. April 1963

seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen

zur Einrichtung einer Sicherheitskontrolle auf

dem Gebiet der Kernenergie, BGBl. Nr. 20/1960,

beim Generalsekretär der Organisation für Wirtschaftliche

Zusammenarbeit und Entwicklung in

Paris hinterlegt.

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