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96_1963 AT

96. Kundmachung: Geltungsbereich der Internationalen Meter-Konvention.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 96. Kundmachung: Geltungsbereich der Internationalen Meter-Konvention.

Nach einer Mitteilung der Französischen Botschaft

in Wien betreffend die Richtigstellung ihrer

seinerzeitigen Mitteilung über den Beitritt Libanons

zur Internationalen Meter-Konvention,

RGBl. Nr. 20/1876, in der Fassung der Internationalen

Übereinkunft vom 6. Oktober 1921,

BGBl. Nr. 46/1927, ist Libanon dieser Konvention

nicht beigetreten.

Die Kundmachung vom 4. Oktober 1962,

BGBl. Nr. 296, betreffend den Beitritt Libanons

zu der Konvention ist daher gegenstandslos.

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