967. Verordnung: Verteilung von Warenkontingenten in der Einfuhr
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 13 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 408/1993, wird verordnet
§ 1. Auf Grund der gemäß "der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Festlegung von Warenkontingenten in der Einfuhr, BGBl. Nr. 829/1994, eingegangenen Einfuhrgenehmigungsanträge für traditionelle Einführer, die in den Jahren 1991 und 1992 Einfuhren getätigt haben, sowie auf Grund der Summe aller Anträge der übrigen Einführer, werden Einfuhrkontingente nach Maßgabe der Anhänge I bis IV und der nachgewiesenen durchschnittlichen Einfuhren in den Jahren 1991 und 1992 verteilt.
§ 2. Bei den im Anhang V ersichtlichen Unterpositionen erfolgt im Rahmen dieser Verordnung keine Verteilung, da die beanspruchte Menge sowie die Zahl der Antragsteller eine Zuordnung in wirtschaftlich gerechtfertigten Quantitäten nicht erlaubt.