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962_1994 AT

962. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Vergütungen und Gebühren für die Rechtsanwaltsprüfung und die Notariatsprüfung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 962. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Vergütungen und Gebühren für die Rechtsanwaltsprüfung und die Notariatsprüfung

Auf Grund des § 28 Abs. 3 des Rechtsanwaltsprüfungsgesetzes, BGBl. Nr. 556/1985, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 2l/ 1993, in Verbindung mit § 18 des EWR-Rechtsanwaltsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 21/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Vergütungen und Gebühren für die Rechtsanwaltsprüfung und die Notariatsprüfung, BGBl. Nr. 619/1993, wird wie folgt geändert

Im § 1 Z 2 und im § 3 Abs. 1 Z 2 wird jeweils nach dem Wort „Gesamtprüfung" die Wendung „ , eine Eignungsprüfung nach dem EWR-RAG 1992" eingefügt.

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