95_1989
AT
95. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 95. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung
1989_95_0 95. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung
Originalquelle öffnen
Auf Grund des § 28 des Berufsausbildungsgesetzes,
BGBl. Nr. 142/1969, in der Fassung der
Berufsausbildungsgesetz-Novelle 1978, BGBl.
Nr. 232, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für Unterricht, Kunst und Sport verordnet
Die Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung
und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger
Ausbildung, BGBl. Nr. 356/1985, in der
Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 101/1988 wird
wie folgt geändert
In der Anlage werden nach Fachrichtungen alphabetisch
geordnet folgende Schulen eingefügt