95_1986
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95. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Bestellung von Fachkoordinatoren
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 95. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Bestellung von Fachkoordinatoren
1986_95_0 95. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Bestellung von Fachkoordinatoren
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Auf Grund des § 54 a des Schulunterrichtsgesetzes,
BGBl. Nr. 139/1974, in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. Nr. 367/1982 wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht,
Kunst und Sport über die Bestellung von
Fachkoordinatoren, BGBl. Nr. 135/1985, wird wie
folgt geändert
Dem § 2 wird folgender Abs. 5 angefügt
„(5) An Schulen, die mit der besonderen Berücksichtigung
der musischen oder sportlichen Ausbildung
beginnen, ist die Bestellung eines Fachkoordinators
auch zulässig, wenn der Unterricht an der
betreffenden Schule im ersten und zweiten Jahr in
den den Schwerpunkt betreffenden Gegenständen
in mindestens zwei Klassen und im dritten Jahr in
mindestens drei Klassen erfolgt."