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95_1986 AT

95. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Bestellung von Fachkoordinatoren

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 95. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Bestellung von Fachkoordinatoren

Auf Grund des § 54 a des Schulunterrichtsgesetzes,

BGBl. Nr. 139/1974, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 367/1982 wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht,

Kunst und Sport über die Bestellung von

Fachkoordinatoren, BGBl. Nr. 135/1985, wird wie

folgt geändert

Dem § 2 wird folgender Abs. 5 angefügt

„(5) An Schulen, die mit der besonderen Berücksichtigung

der musischen oder sportlichen Ausbildung

beginnen, ist die Bestellung eines Fachkoordinators

auch zulässig, wenn der Unterricht an der

betreffenden Schule im ersten und zweiten Jahr in

den den Schwerpunkt betreffenden Gegenständen

in mindestens zwei Klassen und im dritten Jahr in

mindestens drei Klassen erfolgt."

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