95_1985
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95. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Befreiung bestimmter Urkunden von der Beglaubigung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 95. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Befreiung bestimmter Urkunden von der Beglaubigung
1985_95_0 95. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Befreiung bestimmter Urkunden von der Beglaubigung
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Nach Mitteilungen des Eidgenössischen Departements
für Auswärtige Angelegenheiten hat Frankreich
am 14. Mai 1982 und Portugal am
20. November 1984 das Übereinkommen über die
Befreiung bestimmter Urkunden von der Beglaubigung,
BGBl. Nr. 239/1982, genehmigt.
Das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel 7
für Frankreich am 1. August 1982 und für Portugal
am 1. Feber 1985 in Kraft getreten.