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95_1985 AT

95. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Befreiung bestimmter Urkunden von der Beglaubigung

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 95. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Befreiung bestimmter Urkunden von der Beglaubigung

Nach Mitteilungen des Eidgenössischen Departements

für Auswärtige Angelegenheiten hat Frankreich

am 14. Mai 1982 und Portugal am

20. November 1984 das Übereinkommen über die

Befreiung bestimmter Urkunden von der Beglaubigung,

BGBl. Nr. 239/1982, genehmigt.

Das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel 7

für Frankreich am 1. August 1982 und für Portugal

am 1. Feber 1985 in Kraft getreten.

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