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95_1980 AT

95. Kundmachung: Zeichen und Emblem des Europarates

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 95. Kundmachung: Zeichen und Emblem des Europarates

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des

Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in

der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle

1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten

kundgemacht, daß das in der Anlage

angeführte Zeichen und das Emblem des

Europarates von der Registrierung nach dem

Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

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