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95_1972 AT

95. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 95. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

Auf Grund des § 7 Abs. 1 lit. b des Außenhandelsgesetzes

1968, BGBl. Nr. 314, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 469/1971 wird

vom Bundesminister für Handel, Gewerbe und

Industrie hinsichtlich der in der Anlage B 1 des

Außenhandelsgesetzes 1968 angeführten Waren

und vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

hinsichtlich der in der Anlage B 2 des

Außenhandelsgesetzes 1968 angeführten Waren,

jeweils im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Finanzen, verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für

Handel, Gewerbe und Industrie und des Bundesministers

für Land- und Forstwirtschaft vom

27. November 1970, BGBl. Nr. 380, über die

Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von

Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form in

der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 135/

1971 und BGBl. Nr. 498/1971 wird wie folgt

geändert

1. Im § 2 ist die Wendung „BGBl. Nr. 379/

1970 und BGBl. Nr. 497/1971," durch die Wendung

„BGBl. Nr. 379/1970, BGBl. Nr. 497/1971

und BGBl. Nr. 96/1972," zu ersetzen.

2. Im § 4 ist die Zitierung „§ 3 Abs. 1, 3 und

4" zu ersetzen durch „§ 3".

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. April 1972 in

Kraft.

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