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95_1970 AT

95. Verordnung: Abänderung der Verordnung über die Feststellung des Ausmaßes der veränderlichen Werte und einiger fester Beträge aus dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz und dem Gewerblichen Selbständigen-Pensionsversicherungsgesetz für das Kalenderjahr 1970

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 95. Verordnung: Abänderung der Verordnung über die Feststellung des Ausmaßes der veränderlichen Werte und einiger fester Beträge aus dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz und dem Gewerblichen Selbständigen-Pensionsversicherungsgesetz für das Kalenderjahr 1970

Auf Grund des § 32 f des Gewerblichen Selbständigen-

Pensionsversicherungsgesetzes, BGBl.

Nr. 292/1957, in der Fassung des Pensionsanpassungsgesetzes,

BGBl. Nr. 96/1965, wird verordnet

Die Verordnung vom 3. Juli 1969, BGBl.

Nr. 247, über die Feststellung des Ausmaßes der

veränderlichen Werte und einiger fester Beträge

aus dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz

und dem Gewerblichen Selbständigen-Pensionsversicherungsgesetz

für das Kalenderjahr 1970,

wird abgeändert wie folgt

1. Im Art. V hat der Eingang zu lauten

„Die Beträge, die für das Kalenderjahr 1970

an die Stelle im Gewerblichen Selbständigen-

Pensionsversicherungsgesetz genannter fester Beträge

treten, werden unter Zugrundelegung der

in der Verordnung vom 17. Juli 1968, BGBl.

Nr. 310, bzw. im Art. I Z. 7 lit. b des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 447/1969 (18. Novelle zum

GSPVG.) angeführten Beträge wie folgt festgestellt:"

2. Im Art. V Z. 1 ist der Betrag von 833 S

durch den Betrag von 1001 S zu ersetzen.

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