95. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Abkommens über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilung des Generalsekretariates der
Vereinten Nationen haben folgende Staaten das
Abkommen über die Einfuhr von Gegenständen
erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen
Charakters vom 22. November 1950 (BGBl.
Nr. 180/1958, letzte Kundmachung betreffend
den Geltungsbereich BGBl. Nr. 149/1963) ratifiziert
beziehungsweise sind diesem beigetreten
Staaten
Datum der Hinterlegung
der Ratifikations- beziehungsweise
Beitrittsurkunde
Elfenbeinküste 19. Juli 1963
Nicaragua 17. Dezember 1963
Kamerun 15. Mai 1964
Uganda 15. April 1965
Malawi 17. August 1965
Obervolta 14. September 1965
Iran 7. Jänner 1966
Trinidad und Tobago 11. April 1966
USA 2. November 1966
Die Regierungen von Cypern und Rwanda
haben erklärt, sich an dieses Abkommen gebunden
zu erachten, dessen Geltung bereits vor Erlangung
der Unabhängigkeit auf das Gebiet dieser
Staaten ausgedehnt worden war.
Die Regierung von Neuseeland hat am 28. Feber
1964 gemäß Artikel XIII des Abkommens erklärt,
daß das Abkommen für die Cook-Inseln
(einschließlich Niue) gilt, deren internationale
Beziehungen Neuseeland wahrnimmt.