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95_1967 AT

95. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Abkommens über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 95. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Abkommens über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters

Nach Mitteilung des Generalsekretariates der

Vereinten Nationen haben folgende Staaten das

Abkommen über die Einfuhr von Gegenständen

erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen

Charakters vom 22. November 1950 (BGBl.

Nr. 180/1958, letzte Kundmachung betreffend

den Geltungsbereich BGBl. Nr. 149/1963) ratifiziert

beziehungsweise sind diesem beigetreten

Staaten

Datum der Hinterlegung

der Ratifikations- beziehungsweise

Beitrittsurkunde

Elfenbeinküste 19. Juli 1963

Nicaragua 17. Dezember 1963

Kamerun 15. Mai 1964

Uganda 15. April 1965

Malawi 17. August 1965

Obervolta 14. September 1965

Iran 7. Jänner 1966

Trinidad und Tobago 11. April 1966

USA 2. November 1966

Die Regierungen von Cypern und Rwanda

haben erklärt, sich an dieses Abkommen gebunden

zu erachten, dessen Geltung bereits vor Erlangung

der Unabhängigkeit auf das Gebiet dieser

Staaten ausgedehnt worden war.

Die Regierung von Neuseeland hat am 28. Feber

1964 gemäß Artikel XIII des Abkommens erklärt,

daß das Abkommen für die Cook-Inseln

(einschließlich Niue) gilt, deren internationale

Beziehungen Neuseeland wahrnimmt.

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