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95_1954 AT

95. Kundmachung: Aufhebung des § 60 Abs. 2 und 3 der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Artikel I der Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 9. Mai 1951, BGBl. Nr. 264), durch den Verfassungsgerichtshof wegen Gesetzwidrigkeit.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 95. Kundmachung: Aufhebung des § 60 Abs. 2 und 3 der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Artikel I der Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 9. Mai 1951, BGBl. Nr. 264), durch den Verfassungsgerichtshof wegen Gesetzwidrigkeit.

Gemäß Art. 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 in Verbindung

mit § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 26. März 1954, V 22/53, V 26/53/9, die

Abs. 2 und 3 des § 60 der Geschäftsordnung für

die Gerichte I. und II. Instanz (Art. I der Verordnung

des Bundesministeriums für Justiz vom

9. Mai 1951, BGBl. Nr. 264) als gesetzwidrig

aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit dem Ablauf des

25. September 1954 in Wirksamkeit.

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