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95_1953 AT

95. Verordnung: Änderung der Sprengel der Gerichtsbezirke Ottenschlag und Krems an der Donau.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 95. Verordnung: Änderung der Sprengel der Gerichtsbezirke Ottenschlag und Krems an der Donau.

Auf Grund des § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes

vom 1. Oktober 1920 in der Fassung

des BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925 wird mit

Zustimmung der niederösterreichischen Landesregierung

verordnet

§ 1. Die Gemeinde Albrechtsberg wird aus

dem Sprengel des Bezirksgerichtes Ottenschlag

ausgeschieden und dem Sprengel des Bezirksgerichtes

Krems an der Donau zugewiesen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. August

1953 in Kraft.

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