956_1994
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956. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zu dem in Istanbul unterzeichneten Übereinkommen über den internationalen Austausch von Auskünften in Personenstandsangelegenheiten
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 956. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zu dem in Istanbul unterzeichneten Übereinkommen über den internationalen Austausch von Auskünften in Personenstandsangelegenheiten
1994_956_0 956. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zu dem in Istanbul unterzeichneten Übereinkommen über den internationalen Austausch von Auskünften in Personenstandsangelegenheiten
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Nach Mitteilung des Schweizerischen Bundesrates hat Deutschland am 10. Oktober 1994 seine Ratifikationsurkunde zum Zusatzprotokoll zu dem am 4. September 1958 in Istanbul unterzeichneten Übereinkommen über den internationalen Austausch von Auskünften in Personenstandsangelegenheiten (BGBl. Nr. 491/1.991, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 707/1994) hinterlegt.