953_1993
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953. Verordnung: Änderung der Verordnung über einen Tarif für die Erteilung der staatlichen Prüfnummer
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 953. Verordnung: Änderung der Verordnung über einen Tarif für die Erteilung der staatlichen Prüfnummer
1993_953_0 953. Verordnung: Änderung der Verordnung über einen Tarif für die Erteilung der staatlichen Prüfnummer
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Auf Grund des § 31 Abs. 13 des Weingesetzes 1985, BGBl. Nr. 444, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 450/1992 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über einen Tarif für die Erteilung der staatlichen Prüfnummer, BGBl. Nr. 514/1988, zuletzt geändert durch Verordnung BGBl. Nr. 746/1992, wird wie folgt geändert
1. § 1 zweiter Satz lautet
„Ein Punkt der in der Anlage angeführten Untersuchungen entspricht einem Betrag von 12,60 S."
2. § 5 lautet
„§ 5. § 1 zweiter Satz dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 953/1993 tritt mit 1. Jänner 1994 in Kraft."