Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
953_1993 AT

953. Verordnung: Änderung der Verordnung über einen Tarif für die Erteilung der staatlichen Prüfnummer

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 953. Verordnung: Änderung der Verordnung über einen Tarif für die Erteilung der staatlichen Prüfnummer

Auf Grund des § 31 Abs. 13 des Weingesetzes 1985, BGBl. Nr. 444, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 450/1992 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über einen Tarif für die Erteilung der staatlichen Prüfnummer, BGBl. Nr. 514/1988, zuletzt geändert durch Verordnung BGBl. Nr. 746/1992, wird wie folgt geändert

1. § 1 zweiter Satz lautet

„Ein Punkt der in der Anlage angeführten Untersuchungen entspricht einem Betrag von 12,60 S."

2. § 5 lautet

„§ 5. § 1 zweiter Satz dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 953/1993 tritt mit 1. Jänner 1994 in Kraft."

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →