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94_1992 AT

94. Kundmachung: Ergänzung des Anhanges der Anti-Doping-Konvention

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 94. Kundmachung: Ergänzung des Anhanges der Anti-Doping-Konvention

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat die „Beobachtende Begleitgruppe" gemäß Art. 11 Z 1 lit. b der Anti-Doping-Konvention (BGBl. Nr. 451/1991, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 452/1991) eine Ergänzung des Anhanges mit Wirksamkeit vom 24. Jänner 1992 beschlossen.

Den in „Beispiele" unter Punkt I.A. angeführten Dopingwirkstoffen sind hinzuzufügen

(Übersetzung)

amineptine amineptine amineptine

mésocarbe mésocarbe mesocarbe

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