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94_1979 AT

94. Bundesgesetz: Anwendung der Wahlwerbungskostenbeschränkung gemäß dem Parteiengesetz auf die Nationalratswahl 1979

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 94. Bundesgesetz: Anwendung der Wahlwerbungskostenbeschränkung gemäß dem Parteiengesetz auf die Nationalratswahl 1979

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

(Verfassungsbestimmung)

Die Bestimmungen über die Begrenzung, Überwachung

und Veröffentlichung der Wahlwerbungskosten

in Art. III und IV des Parteiengesetzes,

BGBl. Nr. 404/1975, sind bei den

Nationalratswahlen 1979 auf die Wahlwerbungskosten

jener politischen Parteien anzuwenden, die

bei den Nationalratswahlen 1975 Mandate erzielt

haben.

Artikel II

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist,

soweit sie nicht der Bundesregierung obliegt, der

Bundesminister für Inneres betraut.

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