94_1979
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94. Bundesgesetz: Anwendung der Wahlwerbungskostenbeschränkung gemäß dem Parteiengesetz auf die Nationalratswahl 1979
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 94. Bundesgesetz: Anwendung der Wahlwerbungskostenbeschränkung gemäß dem Parteiengesetz auf die Nationalratswahl 1979
1979_94_0 94. Bundesgesetz: Anwendung der Wahlwerbungskostenbeschränkung gemäß dem Parteiengesetz auf die Nationalratswahl 1979
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Der Nationalrat hat beschlossen
Artikel I
(Verfassungsbestimmung)
Die Bestimmungen über die Begrenzung, Überwachung
und Veröffentlichung der Wahlwerbungskosten
in Art. III und IV des Parteiengesetzes,
BGBl. Nr. 404/1975, sind bei den
Nationalratswahlen 1979 auf die Wahlwerbungskosten
jener politischen Parteien anzuwenden, die
bei den Nationalratswahlen 1975 Mandate erzielt
haben.
Artikel II
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist,
soweit sie nicht der Bundesregierung obliegt, der
Bundesminister für Inneres betraut.