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94_1974 AT

94. Verordnung: Aussetzung des tageweisen Fahrverbotes für Personen- und Kombinationskraftwagen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 94. Verordnung: Aussetzung des tageweisen Fahrverbotes für Personen- und Kombinationskraftwagen

Auf Grund des § 1 des Bundesgesetzes vom

14. Dezember 1973 über Verkehrsbeschränkungen

zur Sicherung der Treibstoffversorgung, BGBl.

Nr. 5/1974, wird im Einvernehmen mit dem

Bundesminister für Verkehr verordnet

Das im § 1 der Verordnung des Bundesministers

für Handel, Gewerbe und Industrie vom

4. Jänner 1974, BGBl. Nr. 7, über ein tageweises

Fahrverbot für Personen- und Kombinationskraftwagen

verfügte Fahrverbot wird ab

18. Feber 1974 ausgesetzt.

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