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94_1968 AT

94. Kundmachung: Aufhebung des Art. V Abs. 6 der Einkommensteuernovelle 1964 durch den Verfassungsgerichtshof

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 94. Kundmachung: Aufhebung des Art. V Abs. 6 der Einkommensteuernovelle 1964 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und gemäß

§ 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 5. Dezember 1967, G 20/67-9, zugestellt

am 20. Feber 1968, die Bestimmung des

Art. V Abs. 6 der Einkommensteuernovelle

1964, BGBl. Nr. 187, als verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt am Tage der Kundmachung

in Kraft.

(3) Frühere gesetzliche Vorschriften treten

nicht wieder in Wirksamkeit.

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