94_1955
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94. Kundmachung: Beitritt Israels zum Haager Prozeßübereinkommen und Inkraftsetzung dieses Übereinkommens durch die Niederlande für das Gebiet der Niederländischen Antillen.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 94. Kundmachung: Beitritt Israels zum Haager Prozeßübereinkommen und Inkraftsetzung dieses Übereinkommens durch die Niederlande für das Gebiet der Niederländischen Antillen.
1955_94_0 94. Kundmachung: Beitritt Israels zum Haager Prozeßübereinkommen und Inkraftsetzung dieses Übereinkommens durch die Niederlande für das Gebiet der Niederländischen Antillen.
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Das Übereinkommen, betreffend das Verfahren
in bürgerlichen Rechtssachen vom 17. Juli 1905,
RGBl. Nr. 60/1909 (Haager Prozeßübereinkommen),
ist
1. zwischen Österreich und dem Staate Israel
im Sinne des Haager Protokolls vom 4. Juli 1924
am 16. Mai 1952 und
2. zwischen Österreich und dem Gebiet der
Niederländischen Antillen im Sinne der Art. 26,
Abs. 2 und 28 Abs. 3 dieses Übereinkommens
am 15. Dezember 1954
wirksam geworden.