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94_1955 AT

94. Kundmachung: Beitritt Israels zum Haager Prozeßübereinkommen und Inkraftsetzung dieses Übereinkommens durch die Niederlande für das Gebiet der Niederländischen Antillen.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 94. Kundmachung: Beitritt Israels zum Haager Prozeßübereinkommen und Inkraftsetzung dieses Übereinkommens durch die Niederlande für das Gebiet der Niederländischen Antillen.

Das Übereinkommen, betreffend das Verfahren

in bürgerlichen Rechtssachen vom 17. Juli 1905,

RGBl. Nr. 60/1909 (Haager Prozeßübereinkommen),

ist

1. zwischen Österreich und dem Staate Israel

im Sinne des Haager Protokolls vom 4. Juli 1924

am 16. Mai 1952 und

2. zwischen Österreich und dem Gebiet der

Niederländischen Antillen im Sinne der Art. 26,

Abs. 2 und 28 Abs. 3 dieses Übereinkommens

am 15. Dezember 1954

wirksam geworden.

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