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94_1954 AT

94. Kundmachung: Aufhebung des § 2 Abs. 1 und 5 des Preisregelungsgesetzes 1950, BGBl. Nr. 194, durch den Verfassungsgerichtshof.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 94. Kundmachung: Aufhebung des § 2 Abs. 1 und 5 des Preisregelungsgesetzes 1950, BGBl. Nr. 194, durch den Verfassungsgerichtshof.

Gemäß Art. 140 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und den

§§ 64 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 25. März 1954, Z. G 1/54, V3/54

bis V 11/54/12, die Bestimmungen des § 2 Abs. 1

und Abs. 5 des Preisregelungsgesetzes 1950,

BGBl. Nr. 194, als verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des

30. Juni 1954 in Kraft. Ältere gesetzliche Vorschriften

treten nicht wieder in Wirksamkeit.

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