944. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Untersuchungsgebühren nach dem Düngemittelgesetz
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 28 des Düngemittelgesetzes, BGBl. Nr. 488/1985, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 360/1989 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Untersuchungsgebühren nach dem Düngemittelgesetz, BGBl. Nr. 66/1986, zuletzt geändert durch Verordnung BGBl. Nr. 843/1992, wird wie folgt geändert
1. § 1 Abs. 2 lautet
„(2) Ein Punkt der im Abs. 1 genannten Gebühren entspricht einem Betrag von 12,60 S."
2. In § 5 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)".
3. Dem § 5 Abs. 1 wird folgender Abs. 2 angefügt
„(2) § 1 Abs. 2 und die Neubezeichnung des Abs. 1 im § 5 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 944/1993 treten mit 1. Jänner 1994 in Kraft."