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93_1991 AT

93. Verordnung: Änderung von Formblättern für Pensionskassen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 93. Verordnung: Änderung von Formblättern für Pensionskassen

Auf Grund des § 30 Abs. 7 des Pensionskassengesetzes, BGBl. Nr. 281/1990, wird verordnet

§ 1. Die in der Anlage zu § 30 Pensionskassengesetz enthaltenen Formblätter A und B werden

entsprechend der Anlage geändert.

§ 2. Die geänderten Formblätter sind erstmals auf das am 31. Dezember 1990 endende Geschäftsjahr

anzuwenden.

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