Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
93_1985 AT

93. Bundesgesetz: Erhöhung des Zuschusses zu den Energiekosten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 93. Bundesgesetz: Erhöhung des Zuschusses zu den Energiekosten

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Artikel VI Abs. 1 zweiter Satz der 40. Novelle

zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, BGBl.

Nr. 484/1984, lautet

„Der Zuschuß beträgt im Februar 1985

500 Schilling und im November 1985 300 Schilling."

Artikel II

Dieses Bundesgesetz tritt rückwirkend mit

1. Jänner 1985 in Kraft.

Artikel III

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

der Bundesminister für soziale Verwaltung betraut.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →