93_1974
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93. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Durchführung der Arbeitslosenversicherung im Zollausschußgebiete der Gemeinden Jungholz und Mittelberg
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 93. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Durchführung der Arbeitslosenversicherung im Zollausschußgebiete der Gemeinden Jungholz und Mittelberg
1974_93_0 93. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Durchführung der Arbeitslosenversicherung im Zollausschußgebiete der Gemeinden Jungholz und Mittelberg
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Auf Grund des § 66 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
1958, BGBl. Nr. 199, wird verordnet
Artikel I
Die Verordnung vom 20. Juni 1973. BGBl.
Nr. 315, über die Durchführung der Arbeitslosenversicherung
im Zollausschlußgebiet der Gemeinden
Jungholz und Mittelberg in der Fassung
der Verordnung BGBl. Nr. 638/1973 wird
wie folgt geändert
1. Im § 1 entfällt die Bezeichnung Abs. 1.
2. Die Lohnklassentabelle im § 1 hat ab Lohnklasse
38 wie folgt zu lauten
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1974
in Kraft.