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93_1974 AT

93. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Durchführung der Arbeitslosenversicherung im Zollausschußgebiete der Gemeinden Jungholz und Mittelberg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 93. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Durchführung der Arbeitslosenversicherung im Zollausschußgebiete der Gemeinden Jungholz und Mittelberg

Auf Grund des § 66 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes

1958, BGBl. Nr. 199, wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung vom 20. Juni 1973. BGBl.

Nr. 315, über die Durchführung der Arbeitslosenversicherung

im Zollausschlußgebiet der Gemeinden

Jungholz und Mittelberg in der Fassung

der Verordnung BGBl. Nr. 638/1973 wird

wie folgt geändert

1. Im § 1 entfällt die Bezeichnung Abs. 1.

2. Die Lohnklassentabelle im § 1 hat ab Lohnklasse

38 wie folgt zu lauten

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1974

in Kraft.

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