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93_1970 AT

93. Verordnung: Sprengelverordnung für den Jugendstrafvollzug

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 93. Verordnung: Sprengelverordnung für den Jugendstrafvollzug

Auf Grund der §§ 54, 58 Abs. 1 und 2 und

§ 59 des Jugendgerichtsgesetzes 1961, BGBl.

Nr. 278, in der Fassung des Einführungsgesetzes

zum Strafvollzugsgesetz, BGBl. Nr. 145/1969,

wird verordnet

Jugendabteilungen der allgemeinen Strafvollzugsanstalten

§ 1. Arreststrafen, deren Strafzeit ein Jahr

übersteigt, sind an männlichen Jugendlichen in

der Jugendabteilung der Männerstrafvollzugsanstalt

Graz und an weiblichen Jugendlichen in

der Jugendabteilung der Frauenstrafvollzugsanstalt

Schwarzau/Steinfeld zu vollziehen.

Sonderanstalten für den Strafvollzug an

Jugendlichen

§ 2. (1) Arreststrafen, deren Strafzeit drei

Monate, nicht aber ein Jahr übersteigt, sind an

männlichen Jugendlichen in den Sonderanstalten

für Jugendliche Gerasdorf Bis 15. März 1970 Wien-Favoriten und Hallein zu vollziehen.

(2) Der Sprengel der Sonderanstalt für Jugendliche

Hallein umfaßt die Sprengel der Oberlandesgerichte

Innsbruck und Linz, der Sprengel

der Sonderanstalt für Jugendliche Gerasdorf *)

die Sprengel der Oberlandesgerichte Graz und

Wien.

(3) Für die örtliche Zuständigkeit der Sonderanstalten

gilt § 9 Abs. 6 und 7 des Strafvollzugsgesetzes

dem Sinne nach.

Gefangenenhäuser der Gerichtshöfe

§ 3. In anderen als den in den §§ 1 und 2

dieser Verordnung bezeichneten Fällen sind

Arreststrafen an Jugendlichen unbeschadet des

§ 59 Abs. 1 zweiter Satz und Abs. 2 des Jugendgerichtsgesetzes

1961 in der Fassung des Einführungsgesetzes

zum Strafvollzugsgesetz in den

nach § 9 Abs. 6 und 7 des Strafvollzugsgesetzes

in Verbindung mit § 2 der Sprengelverordnung

für den Strafvollzug, BGBl. Nr. 92/1970, für

Erwachsene zuständigen Gefangenenhäusern der

Gerichtshöfe mit der Maßgabe zu vollziehen, daß

an die Stelle der Gefangenenhäuser des Landesgerichtes

für Strafsachen Wien das Gefangenenhaus

des Jugendgerichtshofes in Wien tritt.

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