93_1961
AT
93. Kundmachung: Erweiterung des Geltungsbereiches des Abkommens über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 93. Kundmachung: Erweiterung des Geltungsbereiches des Abkommens über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens.
1961_93_0 93. Kundmachung: Erweiterung des Geltungsbereiches des Abkommens über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens.
Originalquelle öffnen
Seit der letzten Kundmachung des Geltungsbereiches,
BGBl. Nr. 67/1960, sind nach Mitteilungen
der Belgischen Botschaft in Wien fol-
gende weitere Staaten dem Abkommen über die
Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit
auf dem Gebiete des Zollwesens, BGBl. Nr. 165/
1955, beigetreten
Jugoslawien, Libanon und Sudan.