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93_1961 AT

93. Kundmachung: Erweiterung des Geltungsbereiches des Abkommens über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 93. Kundmachung: Erweiterung des Geltungsbereiches des Abkommens über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens.

Seit der letzten Kundmachung des Geltungsbereiches,

BGBl. Nr. 67/1960, sind nach Mitteilungen

der Belgischen Botschaft in Wien fol-

gende weitere Staaten dem Abkommen über die

Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit

auf dem Gebiete des Zollwesens, BGBl. Nr. 165/

1955, beigetreten

Jugoslawien, Libanon und Sudan.

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