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93_1952 AT

93. Kundmachung: Aufhebung von Erlässen (Verordnungen) des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau auf dem Gebiete der Brennstoffeinfuhr und -lenkung.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 93. Kundmachung: Aufhebung von Erlässen (Verordnungen) des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau auf dem Gebiete der Brennstoffeinfuhr und -lenkung.

Gemäß Art. 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und des

§ 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1930, BGBl. Nr. 127, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 19. März 1952, Z. V 14/51-11, den

Erlaß (Verordnung) des Bundesministeriums für

Handel und Wiederaufbau vom 17. Juni 1950,

Z. 206.573-OB/IV-1950, und mit Erkenntnis

vom 19. März 1952, Z. V 16/51, V 17/51,

V 20/51-11, die Erlässe des Bundesministeriums

für Handel und Wiederaufbau vom 5. und

6. April 1951, Z. 391.207-OB/IV-1951, als gesetzwidrig

aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. August

1952 in Wirksamkeit.

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