937_1993
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937. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Einfuhr von Eipräparaten
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 937. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Einfuhr von Eipräparaten
1993_937_0 937. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Einfuhr von Eipräparaten
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Auf Grund des § 31 Abs. 1 des Lebensmittelgesetzes 1975, BGBl. Nr. 86, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 756/1992, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet
Die Verordnung über die Einfuhr von Eipräparaten, BGBl. Nr. 135/1977, in der Fassung der
Verordnungen BGBl. Nr. 137/1981 und BGBl. Nr. 526/1987 wird wie folgt geändert
Diese Verordnung gilt nicht für Eipräparate, die aus Staaten, die Vertragspartner des EWR-Abkommens sind, eingeführt werden und mit dem Genußtauglichkeitskennzeichen gemäß der Richtlinie des Rates vom 20. Juli 1989 zur Regelung hygienischer und gesundheitlicher Fragen bei der Herstellung und Vermarktung von Eiprodukten (89/437/EWG) versehen sind.