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931_1994 AT

931. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Vereinfachung des Meldewesens und Art der Entrichtung der Beiträge zur Krankenversicherung der Leistungsbezieher nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 931. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Vereinfachung des Meldewesens und Art der Entrichtung der Beiträge zur Krankenversicherung der Leistungsbezieher nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977

Auf Grund des § 42 Abs. 4 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 450/1994, wird verordnet

Die Verordnung über die Vereinfachung des Meldewesens und Art der Entrichtung der Beiträge zur Krankenversicherung der Leistungsbezieher nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 44/1988, wird wie folgt geändert

1. Im § 2 wird der Ausdruck „Bundesministerium für Arbeit und Soziales" durch den Ausdruck „Arbeitsmarktservice" ersetzt.

2. § 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 931/1994 tritt mit 1. Jänner 1995 in Kraft.

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