92_1986
AT
92. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls 2 zum Welturheberrechtsabkommen in der am 24. Juli 1971 in Paris revidierten Fassung über die Anwendung dieses Abkommens auf Werke bestimmter internationaler Organisationen
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 92. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls 2 zum Welturheberrechtsabkommen in der am 24. Juli 1971 in Paris revidierten Fassung über die Anwendung dieses Abkommens auf Werke bestimmter internationaler Organisationen
1986_92_0 92. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls 2 zum Welturheberrechtsabkommen in der am 24. Juli 1971 in Paris revidierten Fassung über die Anwendung dieses Abkommens auf Werke bestimmter internationaler Organisationen
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Nach Mitteilung des Generaldirektors der
UNESCO haben die Niederlande und Peru ihre
Beitritts- bzw. Annahmeurkunde zum Zusatzprotokoll
2 zum Welturheberrechtsabkommen in der am
24. Juli 1971 in Paris revidierten Fassung über die
Anwendung dieses Abkommens auf Werke
bestimmter internationaler Organisationen (BGBl.
Nr. 293/1982) am 30. August 1985 bzw. 22. April
1985 hinterlegt.