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92_1981 AT

92. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern durch Griechenland

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 92. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern durch Griechenland

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des

Europarates hat Griechenland am 23. Juli 1980

seine Ratifikationsurkunde zum Europäischen

Übereinkommen über die Adoption von Kindern

(BGBl. Nr. 314/1980, letzte Kundmachung betreffend

den Geltungsbereich BGBl. Nr. 17/1981)

hinterlegt und dabei den Vorbehalt erklärt, die

Bestimmungen des Art. 12 Abs. 2 des Übereinkommens

nicht anzuwenden. Das Übereinkommen

ist für Griechenland gemäß seinem Art. 21

Abs. 3 am 24. Oktober 1980 in Kraft getreten.

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