92_1981
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92. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern durch Griechenland
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 92. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern durch Griechenland
1981_92_0 92. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern durch Griechenland
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des
Europarates hat Griechenland am 23. Juli 1980
seine Ratifikationsurkunde zum Europäischen
Übereinkommen über die Adoption von Kindern
(BGBl. Nr. 314/1980, letzte Kundmachung betreffend
den Geltungsbereich BGBl. Nr. 17/1981)
hinterlegt und dabei den Vorbehalt erklärt, die
Bestimmungen des Art. 12 Abs. 2 des Übereinkommens
nicht anzuwenden. Das Übereinkommen
ist für Griechenland gemäß seinem Art. 21
Abs. 3 am 24. Oktober 1980 in Kraft getreten.