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92_1977 AT

92. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 164 Hochkönig Straße im Bereich der Gemeinde Saalfelden am Steinernen Meer

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 92. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 164 Hochkönig Straße im Bereich der Gemeinde Saalfelden am Steinernen Meer

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet

Der Straßenteil der B 164 Hochkönig Straße

von km 3,460 (alt) bis km 4,190 (alt), welcher

durch die Umlegung auf den fertiggestellten und

dem Verkehr übergebenen, mit Verordnung vom

27. November 1974, BGBl. Nr. 761, in seinem

Verlauf bestimmten Abschnitt für den Durchzugsverkehr

entbehrlich wurde, wird als Bundesstraße

aufgelassen.

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