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92_1974 AT

92. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 21 Wiener Außenring Autobahn im Bereich der Gemeinden Alland, Heiligenkreuz, Gaaden, Wienerwald, Hinterbrühl und Gießhübl

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 92. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 21 Wiener Außenring Autobahn im Bereich der Gemeinden Alland, Heiligenkreuz, Gaaden, Wienerwald, Hinterbrühl und Gießhübl

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Straßenverlauf der A 21 Wiener Außenring

Autobahn im Bereich der Gemeinden

Alland, Heiligenkreuz, Gaaden, Wienerwald,

Hinterbrühl und Gießhübl wird wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

bei Plan-km 289,5 im Anschluß an den bereits

verkehrsübergebenen Abschnitt der A 21 Steinhäusl

—Klausen-Leopoldsdorf im Gemeindegebiet

Alland, verläuft dann in diesem Gemeindegebiet

nördlich des Ortes Alland, wobei bei Projekts-

km 293,3 eine Anschlußstelle (Alland Ost) mit

Zu- und Abfahrtsstraßen zur B 11 Mödlinger

Straße errichtet wird, führt dann nach Kreuzung

der B 11 durch das Gemeindegebiet Heiligenkreuz

südlich des Ortes, dann durch die Gemeindegebiete

Gaaden, Wienerwald, Hinterbrühl

und Gießhübl, wobei bei Projekts-km 301,9

die Anschlußstelle Sparbach mit Zu- und Abfahrtsstraßen

zur verlegten Landesstraße 2097

errichtet wird, und endet an der Gemeindegrenze

Gießhübl/Brunn am Gebirge bei Projekts-

km 308,8.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten

und Technik, beim Amt der Niederösterreichischen

Landesregierung und bei den Gemeindeämtern

Alland, Heiligenkreuz, Gaaden,

Wienerwald, Hinterbrühl und Gießhübl aufliegenden

Planunterlagen zu ersehen.

§ 15 BStG 1971 findet auf den angeführten

Straßenabschnitt Anwendung. Der in dessen

Abs. 2 genannte Geländestreifen beträgt hinsichtlich

der Haupttrasse 75 m beiderseits der

Straßenachse, hinsichtlich der Zu- und Abfahrtsstraßen

bei den Anschlußstellen 35 m beiderseits

der Straßenachsen.

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