92_1966
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92. Kundmachung: Einführung der Flugbeförderung zuschlagfreier Post nach allen europäischen Ländern und nach Zypern
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 92. Kundmachung: Einführung der Flugbeförderung zuschlagfreier Post nach allen europäischen Ländern und nach Zypern
1966_92_0 92. Kundmachung: Einführung der Flugbeförderung zuschlagfreier Post nach allen europäischen Ländern und nach Zypern
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Auf Grund des Artikels 54 § 3 des Weltpostvertrages,
BGBl. Nr. 352/1965, wird gemäß der
vom Hauptausschuß des Nationalrates nach § 4
des Gesetzes vom 13. April 1920, StGBl. Nr. 180,
am 16. Februar 1950 erteilten Ermächtigung
kundgemacht
Für Postkarten und Briefe bis 20 g nach allen
europäischen Ländern und nach Zypern wird ab
1. Juli 1966 kein Flugzuschlag eingehoben.
Postanweisungen, Nachnahmeanweisungen,
Rückscheine und Auszahlungsbestätigungen sind
den Postkarten, Wertbriefe (bis 20 g) sind den
Briefen gleichzuhalten.