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92_1966 AT

92. Kundmachung: Einführung der Flugbeförderung zuschlagfreier Post nach allen europäischen Ländern und nach Zypern

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 92. Kundmachung: Einführung der Flugbeförderung zuschlagfreier Post nach allen europäischen Ländern und nach Zypern

Auf Grund des Artikels 54 § 3 des Weltpostvertrages,

BGBl. Nr. 352/1965, wird gemäß der

vom Hauptausschuß des Nationalrates nach § 4

des Gesetzes vom 13. April 1920, StGBl. Nr. 180,

am 16. Februar 1950 erteilten Ermächtigung

kundgemacht

Für Postkarten und Briefe bis 20 g nach allen

europäischen Ländern und nach Zypern wird ab

1. Juli 1966 kein Flugzuschlag eingehoben.

Postanweisungen, Nachnahmeanweisungen,

Rückscheine und Auszahlungsbestätigungen sind

den Postkarten, Wertbriefe (bis 20 g) sind den

Briefen gleichzuhalten.

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