Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
92_1964 AT

92. Kundmachung: Aufhebung einer Bestimmung des Beförderungssteuergesetzes 1953 durch den Verfassungsgerichtshof.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 92. Kundmachung: Aufhebung einer Bestimmung des Beförderungssteuergesetzes 1953 durch den Verfassungsgerichtshof.

Gemäß Artikel 140 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und

gemäß § 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 17. März 1964, G 18/63, V 16/

63-13, die Bestimmung des § 2 Abs. 3 des Beförderungssteuergesetzes

1953, BGBl. Nr. 22, als

verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 28. Feber

1965 in Kraft.

(3) Frühere gesetzliche Vorschriften treten nicht

wieder in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →