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92_1961 AT

92. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens zur Unterdrückung des unerlaubten Handels mit Suchtgiften.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 92. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens zur Unterdrückung des unerlaubten Handels mit Suchtgiften.

Seit der letzten Kundmachung des Geltungsbereiches,

BGBl. Nr. 135/1959, haben nach einer

Mitteilung des Generalsekretariates der Vereinten

Nationen die Niederlande die Anwendung

des Übereinkommens zur Unterdrückung des

unerlaubten Handels mit Suchtgiften vom

26. Juni 1936, in der Fassung des Protokolls vom

11. Dezember 1946, BGBl. Nr. 178/1950, auf die

Niederländischen Antillen bekanntgegeben.

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