92_1961
AT
92. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens zur Unterdrückung des unerlaubten Handels mit Suchtgiften.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 92. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens zur Unterdrückung des unerlaubten Handels mit Suchtgiften.
1961_92_0 92. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens zur Unterdrückung des unerlaubten Handels mit Suchtgiften.
Originalquelle öffnen
Seit der letzten Kundmachung des Geltungsbereiches,
BGBl. Nr. 135/1959, haben nach einer
Mitteilung des Generalsekretariates der Vereinten
Nationen die Niederlande die Anwendung
des Übereinkommens zur Unterdrückung des
unerlaubten Handels mit Suchtgiften vom
26. Juni 1936, in der Fassung des Protokolls vom
11. Dezember 1946, BGBl. Nr. 178/1950, auf die
Niederländischen Antillen bekanntgegeben.