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924_1993 AT

924. Verordnung: Änderung der Notstandshilfeverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 924. Verordnung: Änderung der Notstandshilfeverordnung

Auf Grund des § 36 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 817/1993, wird verordnet

Die Notstandshilfeverordnung, BGBl.

Nr. 352/1973, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 533/1993 wird wie folgt geändert

§ 5 Abs. 5 lautet

„(5) Bei der Ermittlung des Einkommens aus Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 2, 3 und 5 bis 7 EStG 1988 ist vom Gesamtbetrag der Einkünfte die darauf entfallende Einkommensteuer abzuziehen."

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